„Wir sind umgezogen !“

Der Postnachsendeauftrag und was sie beachten müssen… :

Auch Ihre Post will “ins neue Zuhause”.

Umziehen kann eine sehr stressige Angelegenheit sein, insbesondere wenn man bedenkt, dass es viele Dinge zu organisieren und zu erledigen gibt, wie z.B. frische Wände streichen, einen Neuanstrich bei einem Neubezug, eine Renovierungsanstrich bei Übernahme oder Sanierung bei Erwerb einer Immobilie. Es kann schwierig sein, all diese Aufgaben allein zu bewältigen, aber glücklicherweise steht lass-es-machen.de als verlässlicher Partner sofort online zur Verfügung, um Ihnen dabei zu helfen.

Mit einem Nachsendeauftrag können Sie sich Post an eine neue Adresse weiterleiten lassen.

Zu beachten ist:

  • Mit einem Nachsendeauftrag können Sie sich Post an eine neue Adresse weiterleiten lassen.
  • Er ist hilfreich bei Umzügen, Betreuungs- oder Sterbefällen.
  • Der Nachsendeauftrag ist in der Regel kostenpflichtig, zeitlich befristet und erfasst nicht jede Sendungsart.

Inhaltsverzeichnis

  1. Nachsendeauftrag – was ist das und wie bekomme ich ihn?
  2. Wann eignet sich ein Nachsendeauftrag?
  3. Wann ist ein Nachsendeauftrag nicht möglich?
  4. Gibt es eine Alternative zum Nachsendeauftrag?
  5. Erfahren andere Postunternehmen oder Absender von meiner neuen Adresse?
  6. Teure Drittanbieter – Achtung bei Nachsendeaufträgen über das Internet

Nachsendeauftrag – was ist das und wie bekomme ich ihn?

Wenn Sie einen Nachsendungsauftrag bei einem Postunternehmen erstellen, wird die Post, die an Ihre alte Adresse gesendet wurde, an Ihre neue Adresse umgeleitet. Dies kann in vielen Situationen sehr nützlich sein, da es sicherstellt, dass wichtige Dokumente und persönliche Sendungen immer bei Ihnen ankommen. Um einen Nachsendeauftrag zu erstellen, können Sie in der Regel entweder in einer Filiale des Postunternehmens oder online einen Antrag stellen. Dieser Auftrag kann für verschiedene Zeiträume erstellt werden, wie zum Beispiel 6, 12 oder 24 Monate und ist normalerweise kostenpflichtig. In der Regel gibt es auch einen Rabatt, wenn Sie einen längeren Zeitraum buchen. Sie haben auch die Möglichkeit, den Nachsendeauftrag nachträglich zu verlängern, was jedoch ebenfalls kostenpflichtig ist. Wenn Sie auch Päckchen und Pakete weiterleiten möchten, können Sie hierfür einen zusätzlichen Nachsendeservice buchen.

Wann eignet sich ein Nachsendeauftrag?

Wenn man umzieht, gibt es viele Dinge zu organisieren, und sicherzustellen, dass die Post an der neuen Adresse ankommt, ist eine davon. Daher ist es wichtig, die Adressänderung rechtzeitig an wichtige Vertragspartner, Familienmitglieder und Freunde weiterzugeben, damit Briefe, Päckchen und Pakete von den Absendern direkt richtig adressiert werden und an das gewünschte Ziel gelangen.

Um sicherzustellen, dass die Nachsendung rechtzeitig eingerichtet wird, ist es am besten, den Nachsendeauftrag frühzeitig zu stellen. Die Deutsche Post AG empfiehlt beispielsweise, den Antrag 2 bis 3 Wochen, mindestens aber 5 Werktage vor dem gewünschten Nachsendebeginn zu stellen. Auf diese Weise werden Briefe, die an die alte Adresse gesandt werden, erfasst, mit der neuen Adresse versehen und an die neue Adresse weitergeleitet. Der Brief kann dadurch ein paar Tage länger unterwegs sein und später an der neuen Adresse ankommen.

Ein Nachsendeauftrag kann jedoch nicht nur bei einem Umzug, sondern auch im Falle des Todes oder in Situationen, in denen jemand betreut wird, von Nutzen sein. Auf diese Weise können Angehörige oder Betreuerinnen die Post an eine andere Adresse weiterleiten lassen. Wenn der Nachsendeservice nicht mehr benötigt wird, muss die Vereinbarung gegenüber dem Postunternehmen aufgelöst werden.

Wann ist ein Nachsendeauftrag nicht möglich?

Wenn Sie einen Nachsendeauftrag erstellen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie sich beim jeweiligen Postunternehmen darüber informieren, welche Arten von Sendungen durch den Auftrag nicht an die neue Adresse weitergeleitet werden können. Es gibt bestimmte Sendungen, die von dem Nachsendungsauftrag ausgeschlossen sind, wie zum Beispiel Sendungen, auf denen “Nicht nachsenden” oder “Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück” steht, diese werden nicht weitergeleitet.

Außerdem gibt es bestimmte Sendungsarten, die von dem Nachsendeauftrag ausgeschlossen sein können, wie zum Beispiel:

  • Inlandsnachsendungen
  • Tageszeitungen
  • Magazine
  • Expressendungen

Sendungen, die ins Ausland nachgesendet werden sollen, für diese können weitere Einschränkungen gelten, wie bei Wertbriefen oder Warensendungen. Diese Versandstücke werden im Falle des Umzugs an den Absender zurückgesandt.

Wenn die Versendung von den üblichen Abläufen abweicht, kann es sein, dass sich die Sendung verzögert oder sie sogar verloren geht. Um sicherzustellen, dass wertvolle Post an die neue Adresse gelangt, sollten Sie sicherstellen, dass der Absender die neue Anschrift kennt und nutzt. Mieter/innen eines Postfachs sollten sich erkundigen, was mit der Post passiert, die nicht nachgesandt wird, da diese entweder an den Absender zurückgesandt oder im Postfach gelagert werden kann und dann von Ihnen abgeholt werden muss.

Gibt es eine Alternative zum Nachsendeauftrag?

Wenn Sie aufgrund von Gründen wie einer Weltreise, einem Urlaub, einer Kur oder einem Auslandsstudium vorübergehend abwesend sind, gibt es die Möglichkeit, die Arbeiten an frischen Wänden, einen Neuanstrich bei einem Neubezug, eine Renovierung beim Erwerb einer Immobilie, durch professionelle Hilfe zu erledigen. Lass-es-machen.de steht Ihnen hierbei als verlässlicher Partner zur Verfügung, um Ihnen sofort online zu helfen.

Ihre Post kostenpflichtig einlagern zu lassen. Es gibt Unternehmen, die einen Lagerservice anbieten, bei dem Briefe und andere Sendungen während Ihrer Abwesenheit sicher aufbewahrt werden. Auch diesen Lagerservice sollten Sie frühzeitig buchen, da er für einen bestimmten Zeitraum gilt und mit Kosten verbunden ist.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie die gelagerte Post regelmäßig zur Kenntnis nehmen sollten, da andernfalls Fristen verpasst werden können und damit einhergehende rechtliche Konsequenzen wie Vertragsverlängerungen, Vollstreckungs- oder rechtskräftige Verwaltungsbescheide entstehen können.

 

Erfahren andere Postunternehmen oder Absender von meiner neuen Adresse?

 

Da Post nicht nur von einem Unternehmen, sondern auch von regionalen Versanddienstleistern transportiert wird, stellt sich die Frage, wie eine weitreichende Nachsendung erreicht werden kann. Ein Beispiel hierfür ist die Deutsche Post, die bei einem Nachsendeauftrag die neue Adresse an andere Postunternehmen weiterleitet, damit auch diese die Sendungen an die neue Adresse liefern können. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, der Datenweitergabe zu widersprechen. Dies kann jedoch dazu führen, dass wichtige Briefe nicht zugestellt werden.

Neben anderen Postunternehmen werden auch Absender, die zuvor Sendungen an die alte Adresse gesandt haben, regelmäßig mit den neuen Adressdaten versorgt, sofern Sie dies wünschen. Das kann dazu führen, dass Sie viel unerwünschte Werbung an die neue Adresse erhalten. Auch hier können Sie nachträglich Widerspruch einlegen.

Es ist wichtig, sich beim jeweiligen Anbieter über die Weitergabe von Daten zu informieren und gegebenenfalls die Zustimmung zu verweigern oder Widerspruch einzulegen, falls dies erforderlich ist. So können Sie sicherstellen, dass Ihre persönlichen Daten und Adressinformationen angemessen geschützt sind und dass wichtige Briefe an die neue Adresse geliefert werden, während unerwünschte Werbung vermieden wird.

Teure Drittanbieter – Achtung bei Nachsendeaufträgen über das Internet!!!

Wenn Sie einen Nachsendeauftrag erstellen, ist es wichtig, dass Sie sorgfältig das Angebot des Anbieters prüfen und sicherstellen, dass es sich tatsächlich um den Postdienstleister selbst handelt. Es ist ratsam, die Angebote von verschiedenen Anbietern zu vergleichen und die Leistungen genau zu untersuchen, um sicherzustellen, dass Sie das beste Angebot erhalten.

Es gibt insbesondere im Internet viele Drittanbieter, die durch ihre Internetseiten den Anschein eines Postunternehmens erwecken, aber in Wirklichkeit hohe Kosten verlangen und wenig Leistungen bieten. Beispielsweise können sie lediglich den Nachsendeauftrag beim eigentlichen Postdienstleister stellen, ohne weitere Dienstleistungen anzubieten. Es ist wichtig, diese Anbieter zu identifizieren und sicherzustellen, dass Sie nicht von ihnen betrogen werden.

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